Höchste Zeit für Winterreifen
11. Oktober 2011
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Seit dem letzten Winter schreibt eine Regierungsverordnung vor, dass “bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen oder Allwetterreifen unterwegs sein darf. Diese Regelung gilt auch für Motorräder und Roller.
